Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen die Bedingungen von maristeiner|grafik-design zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Auftragnehmer nicht ausdrücklich anerkennt, sind für ihn unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Preisangebote
Verbindliche Preisangebote werden nur mit besonderer Kennzeichnung und schriftlich abgegeben, und zwar in Euro; der Preis enthält, wenn nichts anderes erwähnt ist, keine Mehrwertsteuer. Die Preisangebote erlangen Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung des Auftrages durch maristeiner|grafik-design.
1. Urheberschutz und Nutzungsrechte
Das Auftragswerk
Der einem Grafik-Designer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand
ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten
an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.
Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) der Grafik-Designerin sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
Ohne Zustimmung der Grafik-Designerin dürfen ihre Arbeiten einschließlich der Urheberzeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.
Die Werke der Grafik-Designerin dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu Verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung des Regelhonorars.
Wiederholungsnutzungen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der Grafik-Designerin. Ausgenommen davon sind Logos, die inkl. aller Nutzungsrechte abgegeben werden.
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Grafik- Designerin.
Über den Umfang der Nutzung steht der Grafik-Designerin ein Auskunftsanspruch zu.
2. Honorar
Der Käufer erwirbt das vollständige Nutzungsrecht mit Zahlung des vereinbarten Honorars.
Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen sind.
Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in
Teilen abgenommen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teils fällig. Erstreckt sich
die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann maristeiner|grafik-design
Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
Erfordert der Auftrag hohe finanzielle Vorleistungen seitens maristeiner|grafik-design, so sind ebenfalls
angemessene Abschlagszahlungen zu leisten: 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach
Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
Wird während der Auftragsdurchführung eine umfangreichere Bearbeitung notwendig als vorgesehen, so ist maristeiner|grafik-design berechtigt, die Mehrkosten bis zu 15 % des Auftragsvolumens ohne besondere Vereinbarung in Rechnung zu stellen. Wird der vereinbarte Auftragsrahmen um mehr als 15 % überschritten, so ist maristeiner|grafik-design verpflichtet, den Auftraggeber zu informieren und berechtigt, ihm ein erneutes Angebot zu unterbreiten.
maristeiner|grafik-design ist berechtigt, Festpreise jederzeit nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 6 Wochen zu erhöhen.
3. Korrektur, Abnahme und Produktionsüberwachung
Jede der Leistungsphasen wird gesondert abgenommen. Durch die Abnahme einer Leistungsphase wird deren Ergebnis zur verbindlichen Grundlage der weiteren Leistungen. Die Abnahme gilt als stillschweigend erfolgt, wenn den Leistungen der darauffolgenden Leistungsphase nicht widersprochen wird.
Die Produktion wird maristeiner|grafik-design nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist maristeiner|grafik-design ermächtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen zu erteilen.
4. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
maristeiner|grafik-design verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen,
insbesondere auch überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln.
maristeiner|grafik-design haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äussere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht durch maristeiner|grafik-design durchgeführte Änderungen, Ergänzungen, Nachbesserungsversuche oder sonstige Manipulationen entstehen. maristeiner|grafik-design haftet nicht für Probleme, die durch fehlerhafte oder zukünftige Installationen von serverseitigen Programmen entstehen.
Mit der Genehmigung der Arbeiten durch den Auftraggeber/Verwerter übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Für die vom Auftraggeber zur Vervielfältigung freigegebenen Arbeiten entfällt jegliche Haftung für maristeiner|grafik-design.
Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/Verwerter. Delegiert der Auftraggeber/Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an maristeiner|grafik-design, stellt er maristeiner|grafik-design von der Haftung frei.
5. Kündigungsrecht des Auftraggebers
Der Auftraggeber kann bis zur vollständigen Leistungserbringung jederzeit den Vertag kündigen.
Er kann auch aus Gründen des Geschmacks kündigen.
Kündigt der Auftraggeber, so ist maristeiner|grafik-design berechtigt, die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachte Leistungsphase inkl. der Phase zu verlangen, in der die Kündigung erfolgt.
Kündigt der Auftraggeber, so gehen keinerlei Nutzungsrechte auf ihn über. Sämtliche von maristeiner|grafik-design gefertigten Ideenskizzen, Feinentwürfe, und sonstig Gegenstände sind maristeiner|grafik-design unverzüglich zurückzugeben.
6. Belegexemplare
Von allen vervielfältigten Werken überlässt der Auftraggeber maristeiner|grafik-design mindestens zehn einwandfreie ungefaltete Belegexemplare. maristeiner|grafik-design darf diese im Rahmen der Eigenwerbung verwenden.
7. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Bonn.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.









